Eine einmal getroffene Unternehmensentscheidung muss nicht für immer die richtige Wahl gewesen sein. Deshalb erstellen wir auf der Grundlage Ihrer Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse, betriebs- wirtschaftliche Planrechnungen, Liquiditätsrechnungen und beraten Sie hinsichtlich der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform. Hierbei wird insbesondere auch die Unternehmensnachfolge berücksichtigt. Wir erstellen für Sie rechtzeitig vor Jahresabschluss eine Hochrech- nung des zu erwartenden Gewinns und der Steuerbelastung. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig entsprechende Steuerungs- instrumente zu nutzen. Dazu gehört selbstverständlich auch eine vorausschauende Steuerberechnung für die Folgejahre.

Wir beraten Sie hinsichtlich einer Optimierung der Unternehmens- struktur und betrieblicher Abläufe und analysieren in diesem Zusammenhang, ob Sie Ihr Unternehmen in der für Sie optimalen Rechtsform führen, ob Umstrukturierungsmaßnahmen wie Um- wandlung, Spaltung oder Verschmelzung Ihres Unternehmens für Sie sinnvoll sind. Besondere Beachtung findet bei uns die Nachfolge- planung und Begleitung. Ganz wichtig ist es hier, rechtzeitig die Weichen zu stellen, eine optimale Vermögensstruktur auch für die nachfolgende Generation aufzubauen. Des Weiteren ist die Frage zu klären, inwieweit es sinnvoll ist, das Vermögen bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. In diesem Zusammen- hang bewerten wir Ihr Unternehmen und das übrige Vermögen nach den Vorschriften des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes und ermitteln die voraussichtliche Steuerbelastung.

Die Gestaltung von Testamenten und Unternehmensnachfolge- regelungen z.B. in Gesellschaftsverträgen ist ein weiterer Beratungs- schwerpunkt, denn hier werden oft aus Unwissenheit gravierende Fehler gemacht, die dann im Todesfall sowohl auf der steuerlichen Ebene als auch im persönlichen Bereich erhebliche Nachteile mit sich bringen. Dies kann man ausschließen, wenn man rechtzeitig sinnvoll gestaltet. Hierbei sind wir Ihnen gerne mit kompetentem Rat behilflich.

Erwarten Sie Probleme im Rahmen der Erbschaft, so können wir Ihnen selbstverständlich auch als Testamentsvollstrecker >> zur Verfügung stehen.

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